Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Zuletzt aktualisiert: 2. März 2026
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist eine Vereinbarung zwischen dem einzelnen Verbraucher oder dem Unternehmen, das die Software nutzen wird („Sie“), und Shooters Global („Lizenzgeber“).
Diese EULA regelt Ihre Nutzung von:
- (a) die Objektcode-Version der Software der Marke Shooters Global, die auf der Hardware von Shooters Global vorinstalliert oder anderweitig gemäß einem Kaufvertrag, einem Angebot, einem Bestellformular, einer Rechnung oder einem Online-Beschaffungsprozess (jeweils eine „Bestellung“) bereitgestellt wird;
- (b) Aktualisierungen dieser Software („Aktualisierungen“);
- (c) die Dokumentation für diese Software; sowie
- (d) sämtliche Kopien des Vorstehenden (zusammenfassend als „Software“ bezeichnet).
Wenn Sie diese EULA akzeptieren oder das Programm installieren oder nutzen, erklären Sie sich mit deren Bedingungen einverstanden.
Anwendbarkeit von Wiederverkäufervereinbarungen
Wenn Sie ein Unternehmen sind und die Software von einem Dritten („Wiederverkäufer“) erwerben, der Ihnen die Software im Rahmen eines Vertrags zwischen Ihnen und diesem Wiederverkäufer (einem „Unterlizenzvertrag“) unterlizenziert, dann regeln die Bedingungen Ihres Unterlizenzvertrags mit dem Wiederverkäufer Ihre Nutzung der Software und nicht diese EULA.
Wiederverkäufer dürfen nur Rechte gewähren und müssen Bedingungen weitergeben, die mit dieser EULA übereinstimmen.
Auch wenn Ihr Unterlizenzvertrag zwischen Ihnen und dem Wiederverkäufer geschlossen wurde, erkennen Sie durch die Installation oder Nutzung der Software an und stimmen zu, dass:
- (a) alle Lizenzrechte im Unterlizenzvertrag, die über die Lizenzrechte in dieser EULA hinausgehen, gelten nicht;
- (b) alle Lizenzbedingungen in dieser EULA, die nicht im Unterlizenzvertrag enthalten sind, gelten für Sie;
- (c) die in dieser EULA festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten des Lizenzgebers, seiner verbundenen Unternehmen und seiner Lieferanten ungeachtet des Bestehens eines Unterlizenzvertrags;
- (d) Der Lizenzgeber ist ein begünstigter Dritter des Unterlizenzvertrags und ist berechtigt, alle Rechte und Vorteile des Wiederverkäufers aus diesem Unterlizenzvertrag auszuüben und durchzusetzen.
Wenn Sie die Software als Endverbraucher erwerben, schränken keine Bestimmungen in dieser EULA Ihre gesetzlichen Rechte ein, sofern dies nach geltendem Recht untersagt ist.
1. Lizenzgewährung
1.1 Nutzungsrecht
Vorbehaltlich und in Anbetracht der vollständigen Einhaltung der Bedingungen dieser EULA durch Sie gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine persönliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software während des in der jeweiligen Bestellung angegebenen Zeitraums (wenn kein Zeitraum angegeben ist, dürfen Sie die Software dauerhaft nutzen).
Wenn Sie ein privater Verbraucher sind, berechtigt Sie diese Lizenzgewährung zur Nutzung der Software im Rahmen Ihres persönlichen Gebrauchs.
Wenn Sie ein Unternehmen sind, berechtigt Sie diese Lizenzgewährung zur Nutzung der Software im Rahmen der internen Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens.
1.2 Vorbehaltene Rechte
Die Software wird lizenziert und nicht verkauft. Mit Ausnahme der in dieser EULA ausdrücklich gewährten Lizenz behält sich der Lizenzgeber im eigenen Namen sowie im Namen seiner verbundenen Unternehmen und Lieferanten alle Rechte an der Software und an allen zugehörigen Materialien („Werke“) vor. Die Rechte an diesen Werken sind in allen derzeit bestehenden oder zukünftig entwickelten Formen, Medien und Technologien gültig und geschützt. Jede Nutzung der Werke, die nicht ausdrücklich hierin festgelegt ist, ist strengstens untersagt.
1.3 Eigentum
Der Lizenzgeber behält sich im eigenen Namen und im Namen seiner verbundenen Unternehmen das Eigentum an den Werken sowie an allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten vor.
2. Lizenzbedingungen
2.1 Erforderliches Verhalten
Sie und Ihre zugelassenen Dritten müssen Folgendes tun:
- A. Die Software nur auf der Hardware auszuführen, für die sie bestimmt ist, sofern zutreffend;
- B. Die Software als vertrauliche Informationen von Shooters Global zu behandeln;
- C. Die Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetze der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und anderer anwendbarer Rechtsordnungen einzuhalten. Gemäß diesen Gesetzen darf die Software nicht unter Verstoß gegen diese Gesetze verwendet, verkauft, vermietet, exportiert, importiert, reexportiert oder übertragen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Exportlizenzanforderungen, Endbenutzer-, Endverwendungs- und Endzielbeschränkungen sowie Verbote von Geschäften mit sanktionierten Personen und Unternehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personen auf der Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ des Office of Foreign Assets Control oder der „Denied Persons List“ des U.S. Department of Commerce. Sie erklären und garantieren, dass Sie weder Gegenstand oder Ziel von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union oder anderer anwendbarer Rechtsordnungen sind, noch sich in einem Land oder Gebiet befinden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nordkorea, Kuba, Iran, Syrien und die Krim), das Gegenstand oder Ziel solcher Sanktionen ist.
2.2 Untersagte Handlungen
Soweit nicht anderweitig in dieser EULA oder durch zwingendes Recht (d. h. ein Gesetz, das die Parteien nicht durch Vertrag ändern können) gestattet, dürfen Sie und Ihre zugelassenen Dritten Folgendes nicht tun:
- A. Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen an oder in der Software zu verändern oder zu entfernen;
- B. Installieren und Betreiben von gefälschten Versionen der Software (d. h. Software, die von jemand anderem als Shooters Global oder einem autorisierten Vertreter von Shooters Global bereitgestellt wurde) auf der Hardware von Shooters Global;
- C. Technologische Nutzungsbeschränkungen in der Software zu verletzen oder zu umgehen;
- D. Marken oder Dienstleistungsmarken des Lizenzgebers, seiner verbundenen Unternehmen oder Lieferanten zu verwenden;
- E. Die Software in irgendeiner Weise zu kopieren, erneut zu veröffentlichen, hochzuladen, zu posten oder zu übertragen;
- F. Die Software zu modifizieren, abgeleitete Werke auf deren Grundlage zu erstellen oder die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software ganz oder teilweise abzuleiten;
- G. Die Sicherheit, Integrität, Authentifizierung oder den bestimmungsgemäßen Betrieb der Software anzugreifen oder zu untergraben;
- H. Die Software zur Erstellung anderer Software, Produkte oder Technologien zu verwenden, es sei denn, die Software enthält Entwicklungstools gemäß Beschreibung in Abschnitt 3;
- I. Diese EULA oder jegliche Rechte oder Pflichten aus dieser EULA abzutreten oder die Erfüllung zu delegieren, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Shooters Global, es sei denn, Sie übertragen die Software gemäß dem nachstehenden Abschnitt 3 zur Übertragbarkeit. Selbst wenn Shooters Global einer Abtretung zustimmt, bleiben Sie für alle Verpflichtungen aus dieser EULA verantwortlich, die Sie vor dem Datum des Wirksamwerdens der Abtretung eingegangen sind.
3. Entwicklungstools
Wenn die Software Entwicklungstools wie Skript-Tools, APIs oder Beispielskripte enthält (zusammen „Entwicklungstools“) und sofern keine gesonderte Vereinbarung zwischen Ihnen und Shooters Global oder dem Lizenzgeber für die Entwicklungstools besteht, dürfen Sie diese Entwicklungstools zur Erstellung von Integrationen zwischen der Software und Software von Drittanbietern verwenden, jedoch zu keinem anderen Zweck.
4. Separate Softwaredienste
Das Hardwareprodukt wird als eigenständiges physisches Gerät verkauft.
Jegliche Softwareentwicklung, Softwareverbesserungen, Updates, Funktionserweiterungen, Wartungen oder technische Supportdienste sind optionale Leistungen und nicht im Kaufpreis des Hardwareprodukts enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Solche Dienste, sofern sie erbracht werden, werden separat angeboten und können gemäß einer separaten Vereinbarung zusätzlichen Gebühren unterliegen.
5. Keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Updates oder Support
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Software-Updates, Upgrades, Verbesserungen oder technischen Support kostenlos bereitzustellen. Solche Dienste können nach Ermessen des Lizenzgebers und gegebenenfalls im Rahmen einer separaten Servicevereinbarung erbracht werden.
Jedoch kann der Lizenzgeber auch im Rahmen einer solchen Vereinbarung die Entwicklung und den Support bestimmter Geräte aufgrund technischer Einschränkungen und Obsoleszenz einstellen.
6. Unabhängiger Wert der Dienste
Die softwarebezogenen Dienste haben einen eigenständigen Wert und sind für den grundlegenden Betrieb des Hardwareprodukts nicht erforderlich.
Bestimmte optionale softwarebezogene Dienste können durch eine separate Service Level Agreement (SLA) geregelt sein.
7. Kündigung
Für Abonnement-Software endet diese EULA automatisch am Ende Ihres Abonnementzeitraums, es sei denn, Sie erneuern Ihre Rechte. Der Lizenzgeber kann diese EULA kündigen, wenn Sie oder ein zugelassener Dritter einen wesentlichen Verstoß gegen diese EULA begehen und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung über den Verstoß von Shooters Global beheben.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Haftungsbeschränkungen.
Die in einer bestehenden Vereinbarung oder den Shooters Global-Verkaufsbedingungen, die auf Ihre Bestellung Anwendung finden (jeweils die "Bestellbedingungen"), dargelegten Beschränkungen, Ausschlüsse und Haftungsausschlüsse gelten für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Kontroversen (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig), die zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber oder Shooters Global bestehen und sich auf Folgendes beziehen oder daraus ergeben: (a) diese EULA; (b) die Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit dieser EULA; oder (c) alle Bestellungen (jeweils ein „Streitfall“). In Ermangelung anwendbarer Bestellbedingungen gelten die in diesem Abschnitt dargelegten Bestimmungen für alle Streitfälle.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind vereinbarte Risikoverteilungen, die einen Teil der Gegenleistung für die Lizenzierung der Software durch den Lizenzgeber darstellen, und gelten auch dann, wenn der wesentliche Zweck eines begrenzten Rechtsbehelfs fehlschlägt, sowie unabhängig davon, ob eine Partei auf die Möglichkeit solcher Verbindlichkeiten hingewiesen wurde. Sollte das anwendbare Recht einen Teil der unten genannten Haftungsbeschränkungen untersagen, vereinbaren die Parteien, dass eine solche Beschränkung automatisch geändert wird, jedoch nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um die Beschränkung mit dem anwendbaren Recht in Einklang zu bringen.
A. Begrenzung des direkten Schadensersatzes
Mit Ausnahme Ihrer Verpflichtung zur Zahlung für die Software oder Ihrer Verletzung der hierin festgelegten Lizenzgewährung und Lizenzbedingungen oder der geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers oder von Shooters Global ist die Gesamthaftung von Ihnen und dem Lizenzgeber (einschließlich der verbundenen Unternehmen und Lieferanten des Lizenzgebers), die sich aus einem Streitfall ergibt, auf den Betrag begrenzt, den Sie für die Software gezahlt haben, die Gegenstand des Streitfalls ist, unter Ausschluss von Beträgen, die als Kostenerstattung oder Steuerzahlung erhalten wurden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen haften der Lizenzgeber und seine verbundenen Unternehmen nicht für direkte Schäden, die sich aus Ihrer Nutzung oder versuchten Nutzung von Software Dritter, freier Software oder Entwicklungswerkzeugen ergeben.
B. Haftungsausschluss für bestimmte andere Schäden
Mit Ausnahme Ihrer Verpflichtung zur Zahlung für die Software oder Ihrer Verletzung der hierin festgelegten Lizenzgewährung und Lizenzbedingungen oder der geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers oder von Shooters Global haften weder Sie noch der Lizenzgeber (einschließlich der verbundenen Unternehmen und Lieferanten des Lizenzgebers) im Rahmen dieser EULA für besondere, indirekte, exemplarische, strafende, zufällige oder Folgeschäden oder für entgangene Gewinne, Einnahmeverluste, Datenverlust oder -beschädigung, Nutzungsverluste oder die Beschaffung von Ersatzprodukten oder -dienstleistungen.
8.2 Regelmäßige Datensicherungen
Sie sind allein für Ihre Daten verantwortlich. Sie müssen Ihre Daten sichern, bevor der Lizenzgeber oder ein Dritter Korrektur-, Upgrade- oder andere Arbeiten an Ihren Produktionssystemen durchführt. Sie erkennen an, dass es eine bewährte Praxis ist, mehr als eine Sicherungskopie Ihrer Daten zu haben. Wenn das anwendbare Recht den Haftungsausschluss für Datenverlust verbietet, haftet der Lizenzgeber nur für die Kosten des typischen Aufwands zur Wiederherstellung der verlorenen Daten aus Ihrer letzten verfügbaren Sicherungskopie.
8.3 Verjährungsfrist
Sofern in diesem Abschnitt nicht anders angegeben, müssen alle Ansprüche innerhalb der durch das anwendbare Recht festgelegten Frist geltend gemacht werden. Wenn das Gesetz es den Parteien gestattet, eine kürzere Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen festzulegen, oder wenn das Gesetz überhaupt keine Frist vorsieht, müssen Ansprüche innerhalb von 18 Monaten nach Entstehung des Anspruchsgrundes geltend gemacht werden.
9. Zusätzliche Bedingungen
9.1 Mitteilungen
Die Parteien werden alle Mitteilungen im Rahmen dieser EULA schriftlich übermitteln. Sofern in einer Bestellung nichts anderes angegeben ist, müssen Sie Mitteilungen an die in Ihrer Bestellung genannte lokale Shooters Global-Einheit richten, oder, falls Ihre Bestellung nicht bei einer Shooters Global-Einheit erfolgt, per E-Mail an info@shooters.global.
9.2 Verzicht und Salvatorische Klausel
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser EULA stellt keinen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dieser EULA dar. Wenn ein zuständiges Gericht feststellt, dass ein Teil dieser EULA oder eines Dokuments, das diese EULA durch Verweis einbezieht, nicht durchsetzbar ist, berührt diese Entscheidung nicht die Gültigkeit der übrigen Teile.
9.3 Änderungen
Der Lizenzgeber kann diese EULA sowie die Verkaufsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen aktualisieren. Alle Änderungen, die der Lizenzgeber vornimmt, gelten nur für Bestellungen, die nach der Online-Veröffentlichung dieser Änderungen durch den Lizenzgeber erfolgen.
9.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die in Ihren Bestellbedingungen festgelegten Bestimmungen zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand gelten für diese EULA.
9.5 Streitbeilegung und bindendes Einzelschiedsverfahren (kein Sammelverfahren).
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn Sie ein einzelner Verbraucher sind, der seinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten oder in Kanada hat (oder die Software dort erhalten hat). Alle Streitigkeiten werden ausschließlich und endgültig durch ein bindendes Einzelschiedsverfahren beigelegt. Dies bedeutet, dass Sie und der Lizenzgeber auf jedes Recht verzichten, Streitigkeiten vor einem staatlichen Gericht oder vor einer Jury auszutragen, und weder Sie noch der Lizenzgeber sind berechtigt, Ansprüche, die einem Dritten gehören oder von einem Dritten behauptet werden oder aus, durch oder im Namen eines Dritten entstehen, in ein Schiedsverfahren gemäß dieser Vereinbarung einzubringen, zusammenzulegen oder einzubeziehen, oder Ansprüche als Sammelklage, Sammelklagevertreter, Sammelklagemitglied oder in der Eigenschaft eines privaten Generalstaatsanwalts zu schiedsverhandeln.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben (oder die Software dort erhalten haben), wird das Schiedsverfahren von der American Arbitration Association (AAA) oder JAMS verwaltet. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Kanada haben (oder die Software dort erhalten haben), findet das Schiedsverfahren bei ADR Chambers gemäß den allgemeinen ADR Chambers-Schiedsregeln statt, die unter www.adrchambers.com zu finden sind. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt. Das Schiedsgericht hat die ausschließliche Befugnis, alle Fragen der Schiedsfähigkeit zu entscheiden, einschließlich aller Streitigkeiten über diese EULA oder den Anwendungsbereich, die Anwendung, die Auslegung und die Durchsetzbarkeit dieser Schiedsklausel. Das Schiedsgericht ist befugt, jeden Rechtsbehelf zu gewähren, der vor einem staatlichen Gericht zur Verfügung stünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vorläufigen Rechtsschutz, einstweilige Verfügungen und die Erfüllung einer Leistung.
Jeder Schiedsspruch des Schiedsgerichts ist mit seiner Verkündung endgültig und bindend, und das Urteil über den Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Sollte ein Teil dieser Schiedsvereinbarung für nicht durchsetzbar befunden werden, ist der nicht durchsetzbare Teil abzutrennen und die verbleibenden Schiedsbestimmungen sind durchzusetzen (in keinem Fall findet jedoch ein Sammelschiedsverfahren statt). Verbraucher als Anspruchsteller (Privatpersonen, deren Transaktion für den persönlichen, familiären oder haushaltsüblichen Gebrauch bestimmt ist) können wählen, ihre Ansprüche vor einem Bagatellgericht anstatt durch ein Schiedsverfahren geltend zu machen. Der Lizenzgeber ist für die Zahlung etwaiger Schiedsgerichts-/Schiedsrichtergebühren eines einzelnen Verbrauchers verantwortlich. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Lizenzgeber bei jeder zuständigen Regierungsbehörde oder jedem zuständigen Gericht beantragen, seine Rechte aus dieser EULA zu wahren und einstweilige Verfügungen, vorläufigen Rechtsschutz oder die Erfüllung einer Leistung zu erwirken, die ihm zustehen könnten, sei es gegenüber Ihnen oder gegenüber einem Dritten; vorausgesetzt jedoch, dass keine derartige Verwaltungs- oder Justizbehörde das Recht oder die Befugnis hat, ein Urteil oder einen Schiedsspruch (oder die Unterlassung der Erbringung eines Schiedsspruchs) hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen zu fällen, die einer der Parteien aus dieser EULA zustehen oder von ihr geschuldet werden könnten; dieses Recht und diese Befugnis sind ausschließlich einem Schiedsgericht vorbehalten, das gemäß diesen Bestimmungen verfährt.
9.6 Rechte Dritter
Sofern in dieser EULA nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet diese EULA keine Rechte für Personen, die keine Vertragspartei sind, und keine Person, die keine Partei dieser EULA ist, darf deren Bestimmungen durchsetzen oder sich auf darin enthaltene Ausschlüsse oder Beschränkungen berufen.
9.7 Vollständige Vereinbarung
Sie bestätigen, dass Sie diese EULA gelesen und verstanden haben, dass Sie sich mit deren Bedingungen einverstanden erklären und dass diese EULA, zusammen mit den Bestellbedingungen, in die diese EULA (gegebenenfalls) integriert sein kann, die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber bezüglich Ihrer Nutzung der Software darstellt.
Alle Inhalte, auf die in dieser EULA per Hyperlink verwiesen wird, sind vollständig in diese EULA integriert und auf Ihre Anfrage hin in gedruckter Form für Sie erhältlich. Die vorgedruckten Bedingungen Ihrer Bestellung oder jedes andere Dokument, das nicht vom Lizenzgeber oder Shooters Global ausgestellt oder unterzeichnet wurde, gelten nicht für die Software.
Sie erklären, dass Sie sich bei der Annahme dieser EULA auf keine Zusicherungen oder Erklärungen verlassen haben, die nicht in dieser EULA enthalten sind.