Service Level Agreement (SLA)
Zuletzt aktualisiert: 2. März 2026
Diese Service Level Agreement („SLA“) wird zwischen SHOOTERS.GLOBAL Sp. geschlossen. z o.o., einer nach polnischem Recht organisierten Gesellschaft mit Hauptsitz in Konopnica 133, 21-030, Motycz, Polen („Anbieter“), und dem individuellen Endnutzer („Kunde“).
Diese SLA regelt optionale softwarebezogene Dienste und ergänzt die geltende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
1. Zweck
Diese SLA definiert die Bedingungen, unter denen der Anbieter optionale Softwareentwicklungs-, Wartungs-, Verbesserungs- und technische Unterstützungsdienste in Verbindung mit seinen Hardware-Produkten anbieten kann.
Diese Dienstleistungen werden als technische Servicegebühr bezeichnet, sind nicht im Kaufpreis eines Hardware-Produkts enthalten und werden nur bereitgestellt, wenn sie separat erworben werden. Diese Dienstleistungen werden als separate Gebühr berechnet, wenn der Artikel auf der Website des Anbieters mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet ist.
Die technische Servicegebühr ist erstattungsfähig, kann jedoch erst erstattet werden, nachdem das Hardware-Produkt zurückgegeben oder erstattet wurde.
2. Begriffsbestimmungen
- „Hardware-Produkt“ bezeichnet das physische elektronische Gerät, das vom Anbieter hergestellt und verkauft wird.
- „Software“ bezeichnet Firmware oder Software, die mit dem Hardware-Produkt verwendet werden kann.
- „Dienste“ bezeichnet optionale softwarebezogene Dienste, die in dieser SLA beschrieben sind.
- „Technische Servicegebühr“ bezeichnet eine gesonderte Gebühr, die ausschließlich für die Dienste erhoben wird.
- „Arbeitstag“ bedeutet Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in der Zuständigkeit des Anbieters.
3. Trennung vom Hardware-Verkauf
Das Hardware-Produkt wird als eigenständiges physisches Gerät verkauft.
Die Dienste: sind optional:
- sind für den grundlegenden Betrieb des Hardware-Produkts nicht erforderlich;
- sind nicht im Kaufpreis des Hardware-Produkts enthalten;
- haben einen unabhängigen Wert, der vom Hardware-Produkt getrennt ist
Die technische Servicegebühr stellt keine Zahlung für das Hardware-Produkt dar und ist nicht Teil des Transaktionswerts des Hardware-Produkts für Zoll- oder Einfuhrbewertungszwecke.
4. Leistungsumfang
Sofern erworben, können die Dienste nach Ermessen des Anbieters Folgendes umfassen:
- Softwarewartung und Fehlerbehebungen
- Leistungsoptimierung
- Funktionsverbesserungen oder Erweiterungen
- Kompatibilitätsupdates
- Technischer Support in Bezug auf die Softwarefunktionalität
Der Leistungsumfang der Dienste kann sich im Laufe der Zeit nach Ermessen des Anbieters ändern.
5. Ausschlüsse
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfassen die Dienste nicht:
- Garantierte Bereitstellung spezifischer Funktionen
- Garantierte Update-Frequenz oder Zeitpläne
- Kundenspezifische Softwareentwicklung
- Hardware-Reparatur, -Austausch oder -Diagnose
- Schulungs- oder Beratungsleistungen
6. Support
6.1 Support-Kanal
Der technische Support wird ausschließlich per E-Mail an die vom Anbieter angegebene Adresse bereitgestellt.
6.2 Reaktionszeit
Der Anbieter wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um auf Supportanfragen zu reagieren. Es werden keine garantierten Antwort- oder Lösungszeiten bereitgestellt.
7. Updates und Verbesserungen
Die Dienste können periodische Software-Updates oder Verbesserungen umfassen, die nach Ermessen des Anbieters bereitgestellt werden.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Updates, Upgrades oder Verbesserungen bereitzustellen, und garantiert keine fortlaufende Kompatibilität mit zukünftigen Betriebssystemen, Geräten oder Drittanbietersoftware.
8. Laufzeit und Verfügbarkeit der Dienste
Die Dienste werden auf einer nicht festen, laufenden Basis bereitgestellt und können nach Ermessen des Anbieters fortgesetzt oder eingestellt werden.
Der Anbieter kann die Dienste ganz oder teilweise aussetzen oder dauerhaft einstellen, wenn:
- das Hardware-Produkt technisch veraltet ist;
- eine fortgesetzte Unterstützung aufgrund technischer Einschränkungen nicht mehr möglich ist;
- Drittanbieter-Abhängigkeiten nicht mehr verfügbar sind;
- Der Anbieter entscheidet sich, den Support aus geschäftlichen oder technischen Gründen einzustellen.
9. Gebühren und Zahlung
Die Gebühr für den technischen Service:
- wird getrennt vom Hardware-Produkt berechnet;
- gilt ausschließlich für die Dienste;
- Die Gebühr für den technischen Service ist erstattungsfähig, kann jedoch nur erstattet werden, nachdem das Hardware-Produkt zurückgegeben oder erstattet wurde, und unterliegt den Verkaufsbedingungen.
- Im Falle von Rabatten oder Sonderaktionen wird der Rabattbetrag von der Gebühr für den technischen Service und nicht vom Artikelpreis abgezogen.
Die folgende Gebühr für den technischen Service gilt für die folgenden Artikel bei Verkäufen in den Vereinigten Staaten:
10. Keine Garantie für Ergebnisse
Die Zahlung der Gebühr für den technischen Service garantiert nicht:
- Bereitstellung spezifischer Funktionen;
- Verfügbarkeit einer bestimmten Funktionalität;
- laufender Support für einen Mindestzeitraum.
Alle Dienste werden auf der Basis kommerziell angemessener Bemühungen erbracht.
11. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter nicht für:
- indirekte, beiläufig entstandene oder Folgeschäden;
- Verlust von Daten, Einnahmen oder Geschäftsmöglichkeiten;
- Unfähigkeit, die Dienste aufgrund technischer Einschränkungen oder Veralterung zu erbringen.
12. Anwendbares Recht
Diese SLA unterliegt den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der der Anbieter eingetragen ist, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts, und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen.
13. Verhältnis zur EULA
Diese SLA ergänzt die EULA.
Im Falle eines Konflikts hat die EULA in Bezug auf die Softwarelizenzierung Vorrang, und diese SLA regelt die Erbringung der Dienste.
14. Änderungen
Der Anbieter kann diese SLA jederzeit ändern. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach einer Änderung gilt als Annahme der aktualisierten SLA.
15. Gesamte Vereinbarung
Diese SLA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden in Bezug auf die Dienste dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen oder Absprachen diesbezüglich.